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Die Methode der Wahl ist die molekularvirologische Untersuchung (Erbgutnachweis des Koi Herpesvirus) mittels der PCR-Technologie (Goldstandard). Im Rahmen der Umsetzung der Aquakulturrichtlinie 2006/88/EG ist die Methode der PCR-Diagnostik vorgeschrieben bzw. in der Tierseuchenverordnung neben der Virusanzucht als einzige zulässige Methode vorgegeben.
Latent infizierte Tiere sollten mittels der sogenannten nested-PCR, der semi-nested-PCR oder der realtime-PCR untersucht werden. Alle drei Methoden zeichnen sich durch eine extrem hohe Sensitivität aus. Die Nachweisgrenze liegt hier bei 10fg DNA (0,000000000000010g DNA), dies entspricht ca. 5 Koi-Herpes Viren. Andere Methoden zum KHV-Nachweis wie z.B. die Loopamp-Methode (Nachweisgrenze ca. 100-1000 KHV-Viren) sind für die Analyse von Carrierfischen ungeeignet.
Demnächst können Sie sich den aktualisierten Leitfaden (Stand März 2010) zur Beprobung von Fischbeständen zum KHV-Nachweis in der Rubrik Fische herunterladen.
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